01 Mrz 1.1 Worum handelt es sich bei der Neuansiedlung von Flüchtlingen?
In diesem Abschnitt werden Begriffe wie „Flüchtlinge“, „Binnenvertriebene“, „Asylsuchende“ und „Migranten“ definiert. Zwar gibt es Ähnlichkeiten zwischen diesen Begriffen, Neuansiedlung ist jedoch im Allgemeinen nur für Flüchtlinge möglich. Zudem vermittelt dieser Abschnitt grundlegende Einblicke in den globalen Kontext für die Neuansiedlung und zeigt auf, welche „dauerhaften Lösungen“ für Flüchtlingserfahrungen bestehen.
Quellen:
- UNHCR: A guide to international refugee protection and building state asylum systems, 2017
- UNHCR: The 10-Point Plan Solutions for refugees: Solutions for refugees
- UNHCR: The 1951 Convention relating to the Status of Refugees and its 1967 Protocol, September 2011
Begriffsbestimmung
Wer ist ein Flüchtling?
Da die Terminologie, die im Zusammenhang mit Flüchtlingen verwendet wird, mit vielen rechtlichen, behördlichen und informellen Auslegungen verbunden ist, bezeichnet der Begriff „Flüchtling“ im Rahmen dieser Online-Lernressource Personen, die der Definition gemäß dem Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge entsprechen [Konvention].
Diese Definition kann folgendermaßen aufgegliedert werden:
Eine Person , die |
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aus der begründeten Furcht vor Verfolgung |
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wegen reasons ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung |
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sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; |
oder |
die sich infolge solcher Ereignisse als staatenlose Person außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will |
und der die Flüchtlingseigenschaft nicht anderweitig aberkannt wird. |
Weitere zentrale Definitionen
Wer ist eine Migrantin oder ein Migrant?
Es gibt keine allgemein anerkannte Definition des Begriffs „Migrant“. Man versteht normalerweise eine Person darunter, die sich entscheidet, ihr Land zu verlassen, jedoch nicht, weil ihr Verfolgung oder Tod droht, sondern um durch die Suche von Arbeit oder Ausbildung, durch die Zusammenführung ihrer Familie oder aus anderen Gründen ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Im Gegensatz zu Flüchtlingen genießen Migranten jedoch sowohl im Ausland den Schutz ihrer eigenen Regierung als auch, wenn Sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren Außer sie bekunden ihre Furcht vor Verfolgung aus einem der im Abkommen von 1951 oder in regionalen Flüchtlingsdefinitionen dargelegten Gründen, haben sie keinen Anspruch auf Schutz als Flüchtling. Wie Flüchtlinge genießen Migranten Schutz gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen.
Wer ist eine Asylsuchende oder ein Asylsuchender?
Eine Person, die internationalen Schutz sucht. In Ländern mit individualisierten Verfahren sind Asylsuchende Personen, über deren Antrag vom Land, in dem sie ihren Antrag gestellt haben, noch nicht endgültig entschieden wurde. Es kann auch Personen bezeichnen, die noch keinen Antrag gestellt haben, aber unter Umständen internationalen Schutz benötigen. Nicht alle Asylsuchenden werden letztlich als Flüchtlinge anerkannt, aber alle Flüchtlinge in einem solchen Land sind ursprünglich Asylsuchende.
Wer ist eine Binnenvertriebene oder ein Binnenvertriebener?
Eine Person, die zur Flucht gezwungen oder verpflichtet wurde oder ihr Haus oder üblichen Wohnsitz verlassen musste, „insbesondere infolge von oder zum Zwecke der Vermeidung der Auswirkungen von bewaffneten Konflikten, Situationen allgemeiner Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen, und die keine international anerkannte Staatsgrenze überquert hat“.
Wer ist staatenlos?
Eine Person, die kraft des Gesetzes der jeweiligen Staaten von keinem Staat als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger betrachtet wird, entweder weil sie nie eine Staatsangehörigkeit besaß oder weil sie diese verloren hat, ohne eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Kontrollfrage: Definitionen
Der globale Kontext für die Neuansiedlung von Flüchtlingen
Eine globale Krise
Niemand ist freiwillig ein Flüchtling. Viele Flüchtlinge würden Ihre Heimat und Ihr gewohntes Leben nicht verlassen, wenn sie nicht müssten. Flüchtlinge führten unter Umständen ein angenehmes Leben in ihren Heimatländern, bevor sie zur Flucht gezwungen wurden. Sie sind möglicherweise nur mit wenigen Habseligkeiten geflüchtet, besonders wenn die Flucht sehr schnell erfolgen musste. Vielleicht sind sie mit, vielleicht aber auch ohne ihre Familie geflüchtet. Einige haben möglicherweise einen schweren Verlust erlitten. Einige waren unter Umständen Zeugen von Krieg und schrecklichen Verbrechen, einschließlich Folter, Morddrohungen und Bombenanschlägen. Viele haben sich schließlich auch auf gefährliche Reisen auf dem Land- oder Seeweg begeben, um ins Aufnahmeland zu gelangen.
Statistische Daten
Die folgenden statistischen Daten werden live von der UNHCR-Website bereitgestellt:
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen
Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 [Abkommen] und das damit verbundene Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 [Protokoll] legen die Rechte von Flüchtlingen fest sowie die Verpflichtungen der Vertragsstaaten, ihnen Schutz zu bieten. Das Abkommen und das Protokoll wurden von 142 Staaten unterzeichnet. Der Grundpfeiler des Abkommens ist der Grundsatz der Nichtzurückweisung (Artikel 33), der darlegt, dass Flüchtlinge nicht in Länder zurückgewiesen dürfen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit ernsthaft bedroht wäre.
Weitere im Abkommen von 1951 geregelte Rechte sind:
- das Recht, nur unter gewissen, genau definierten Bedingungen ausgewiesen zu werden (Artikel 32);
- das Recht, nicht wegen unrechtmäßiger Einreise in das Gebiet eines Vertragsstaates bestraft zu werden (Artikel 31);
- das Recht auf Arbeit (Artikel 17 bis 19);
- das Recht auf Wohnraum (Artikel 21);
- das Recht auf Erziehung (Artikel 22);
- das Recht auf öffentliche Fürsorge und Hilfe (Artikel 23);
- das Recht auf Religionsfreiheit (Artikel 4);
- das Recht auf Zugang zu den Gerichten (Artikel 16);
- das Recht auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet (Artikel 26); und
- das Recht auf die Ausstellung von Personal- und Reiseausweisen (Artikel 27 und 28).
Kontrollfrage: Der globale Kontext für die Neuansiedlung von Flüchtlingen
Dauerhafte Lösungen
Nach der Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft einer Person und der Befriedigung des unmittelbaren Schutzbedarfs muss dieser Person unter Umständen dabei geholfen werden, eine langfristige, dauerhafte Lösung zu finden. Im Rahmen seines Kernmandats fördert UNHCR drei dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge:
- freiwillige Rückkehr
- lokale Integration
- Neuansiedlung
Freiwillige Rückkehr:
Eine freiwillige und gut informierte Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Heimatland in Sicherheit und Würde.
Sie kann von Staaten und/oder UNHCR organisiert werden oder spontan erfolgen (wenn die Flüchtlinge z. B. aus eigener Kraft zurückkehren). UNHCR, das Heimatland und die internationale Gemeinschaft bemühen sich, die Rückkehrentscheidung durch „Go and see“-Besuche, Schulung, rechtlichen Beistand und Familienzusammenführung zu vereinfachen.
Lokale Integration:
Integration der Flüchtlinge in die Aufnahmegesellschaft
Dieser komplexe und schrittweise Prozess ist für Flüchtlinge, die aufgrund von Verfolgung und anhaltenden kriegerischen Konflikten nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Einer der Vorteile dieses Ansatzes besteht darin, dass er es den Flüchtlingen ermöglicht einen sozialen und wirtschaftlichen Beitrag zu leisten. Dieser Prozess führt oft zur Einbürgerung der Flüchtlinge.
Neuansiedlung:
Die Auswahl und der Transfer von Flüchtlingen von einem Staat, in dem sie Schutz gesucht haben, in einen anderen Staat, der zugestimmt hat, die Flüchtlinge aufzunehmen und ihnen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu gewähren.
Für Flüchtlinge, die aufgrund von Verfolgung oder andauernden kriegerischen Konflikten nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Die Neuansiedlung gewährleistet Schutz und bietet Zugang zu ähnlichen Rechten wie sie für Staatsangehörige bestehen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, eines Tages die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes zu erwerben. Weniger als ein Prozent der Flüchtlinge im Rahmen des UNHCR-Mandats werden für eine Neuansiedlung vorgeschlagen.
Ein globaler Ansatz für den Schutz von Flüchtlingen
Die dauerhaften Lösungen unterliegen keiner Hierarchie. Ein Ansatz, der alle drei kombiniert und in enger Zusammenarbeit mit den Heimatländern, den Aufnahmestaaten, Akteuren der humanitären und Entwicklungshilfe sowie den Flüchtlingen selbst umgesetzt wird, bietet normalerweise die besten Erfolgschancen. Auf Lösungen hinzuarbeiten kann auch das Bedürfnis nach Weiterreise der Flüchtlinge verringern.
Allenfalls ist es sinnvoll, während der Arbeit mit dieser Online-Lernressource und während Ihrer Sponsoring-Erfahrung dieses Modul im Gedächtnis zu behalten. Die globale Dimension der Herausforderungen, mit denen Flüchtlinge konfrontiert sind, kann überwältigend sein. Immer mehr Länder beginnen jedoch, ihren Bürgern und Einwohnern durch das Gemeinschafts-Sponsoring eine Möglichkeit zu bieten, in unmittelbarer und sinnvoller Weise einen Beitrag zu leisten.
Kontrollfragen: Dauerhafte Lösungen
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